Numerologie Lexikon

Filiale

Eine Filiale (vom lateinischen filia für die „Tochter") ist eine örtliche Niederlassung eines Unternehmens. Rechtlich wird die Filiale als Betriebsstätte betrachtet. Unternehmen, die Filialen betreiben, werden als Filialunternehmen, auch als Mehrbetriebsunternehmen oder Filialisten, bezeichnet.


Im Handel wird das handelsbetriebliche Geschäftskonzept der Filialisierung leicht verwechselt mit den Konzepten des Franchising, der Freiwilligen Kette oder der genossenschaftlich organisierten Verkaufsstellen. Im Gegensatz zu den Filialen, die jeweils von einem angestellten Filialleiter geführt werden, werden die Franchisebetriebe und die Mitgliedsbetriebe einer Freiwilligen Kette oder einer Genossenschaft von selbstständigen Kaufleuten geführt.

Herkunft[Bearbeiten]Der Terminus Filial bedeutet eigentlich, dass man in einem Verhältnis steht, wie die Kinder zu den Eltern. Daher gebrauchten zunächst besonders Institute, die von anderen ausgegangen oder gegründet und deshalb von diesen abhängig oder ihnen untergeordnet waren, diese Bezeichnung. So ist beispielsweise die Filialkirche (Tochterkirche, filia ecclesia) eine Kirche, die keinen eigenen Pfarrer hat, sondern von dem einer anderen, gewöhnlich benachbarten Mutterkirche mitversorgt wird. Daher rühren auch die kaum mehr gebräuchlichen Begriffe wie Filialgemeinde, Filialschule oder Filialinstitute, also Zweiggeschäfte und Zweigetablissements, die entweder auswärts oder auch am eigenen Wohnort errichtet wurden.

Obwohl sprachlich ähnlich, hat Filiale nicht viel mit Tochterunternehmen zu tun. Die Filiale ist eine rechtlich unselbstständige Niederlassung während Tochterunternehmen ein rechtlich eigenständiges (aber wirtschaftlich unselbstständiges) Unternehmen darstellt.