Numerologie Lexikon
Macht
Als sozialwissenschaftlicher Begriff bezeichnet Macht einerseits die Fähigkeit einer Person oder Interessengruppe, auf das Verhalten und Denken von einzelnen Personen, Personenmehrheiten und sozialen Gruppen einzuwirken. Andererseits stellt eine Extremposition der Macht die Fähigkeit dar, einseitig definierte Ziele zu erreichen, ohne sich selbst äußeren Ansprüchen gegenüber involvierten Personen zu unterwerfen oder diesen entgegenkommen zu müssen.
Dies ist bei Vorliegen der Möglichkeit einer Einflussnahme mittels Strafandrohung der Fall, wobei den Zielpersonen ein repressiver Anreiz gesetzt wird, sich zu fügen. Im Falle von gegensätzlichen oder unvereinbaren Interessenpositionen der Zielpersonen, ist z. B. für absolute Macht ausübende Personen daher nicht erforderlich, ein Austauschverhältnis oder einen Kompromiss einzugehen. Hierin grenzen sich im Wesentlichen die sich in weiten Teilen überschneidenden Begriffe Macht und Einfluss voneinander ab. Die Übergange sind hierbei jedoch fließend. Die beiden Sichtweisen werden auch als „Macht über" und „Macht zu" bezeichnet. Macht gilt als zentraler Begriff der Sozialwissenschaften und ist als solcher in seinem Bedeutungsumfang umstritten (essentially contested).
Gemäßigte (alltägliche) Machtverhältnisse beschreiben hingegen mehrseitige (Austausch-)Verhältnisse, bei denen oft eine Seite die stärkere Ausgangs- bzw. Verhandlungsposition ausübt (zum Beispiel durch die verfügbare Möglichkeit der Einflussnahme durch Belohnung, Bevorzugung oder durch überlegenes Wissen) und das von anderer Seite akzeptiert wird. Es wird von der anderen Seite hierdurch auf Widerspruch verzichtet, nichts gegen die Ausübung der Macht unternommen, oder eine Duldung, Befolgung oder Anpassung erzielt.
Macht spielt praktisch in allen Formen des menschlichen Zusammenlebens eine Rolle und bedingt auf unterschiedliche Weise das Entstehen von Sozialstrukturen mit ausdifferenzierten persönlichen, sozialen oder strukturellen Einflusspotenzialen.[1][2][3] Mit Bezug auf die Etymologie von „Macht" kann der Begriff auch so verstanden werden, dass soziale Macht nur einen – wenn auch sehr bedeutenden – Unterfall eines grundsätzlicheren Machtbegriffs bildet.